„Das gerade beschlossene Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung bringt eine Vielzahl von spürbaren Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten“, erklärt Heike Baehrens, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion.
„Endlich wird etwas dafür getan, dass alle Patienten – unabhängig von Wohnort oder Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung – rasch einen Facharzttermin bekommen. Patienten mit einer Überweisung vom Hausarzt können sich zukünftig bei Terminservicestellen einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen vermitteln lassen. Ebenso können sie sich jetzt grundsätzlich eine zweite ärztliche Meinung einholen, um sich über Therapiealternativen informieren und die Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs abklären zu können“, so Heike Baehrens.
Um eine lückenlose Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, werden Patienten künftig sofort bei der Entlassung mit dem Notwendigen für sieben Tage versorgt, z.B. mit Medikamenten oder Hilfs- und Heilmitteln.
Haus- und Fachärzte müssen für alle gut erreichbar sein und in ausreichender Zahl auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Darum wird es neue Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten geben, und die ärztliche Bedarfsplanung wird aktualisiert. Arztsitze in sogenannten überversorgten Gebieten, z.B. Ballungszentren, sollen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen nicht nachbesetzt werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, damit sich mehr Ärztinnen und Ärzte auf dem Land niederlassen. Darum gibt es nun auch die Möglichkeit, Medizinischen Versorgungszentren zu gründen, in denen nicht nur Facharztgruppen, sondern auch Hausärzte in attraktiven Arbeitsmodellen zusammenarbeiten können. Die Zahl der Weiterbildungsstellen für Hausärzte und bestimmte grundversorgende Fachärzte, wie Kinder-, Frauen- oder Augenärzte, wird erhöht. Auch das Medizinstudium soll zukünftig praxisnäher werden und die Allgemeinmedizin stärker in den Blick nehmen.
„Wichtig für uns als SPD ist es, eine flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig vom Einkommen, sicher zu stellen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz haben wir eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dies künftig gewährleisten. Mit diesen Regelungen werden wir auf lange Sicht die Versorgung im Landkreis stärken“, ist sich die Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen sicher.