Als Bundestagsabgeordnete erhalten ich mein Gehalt und zusätzliche Geld- und Sachleistungen zur Ausübung meiner Tätigkeit aus Steuermitteln. Hier gebe ich Auskunft darüber, was ich verdiene und welche weiteren Mittel mir zur Unterstützung meiner Arbeit zur Verfügung stehen.
Abgeordnetenentschädigung: 11.227,20 Euro (brutto, voll zu versteuern)
Außerdem erhalte ich eine Zusatzentschädigung von 1.548,49 Euro (brutto, voll zu versteuern) von der SPD-Bundestagsfraktion für meine Tätigkeit als gesundheitspolitische Sprecherin.
Die Höhe der sogenannten Diäten von Bundestagsabgeordneten richtet sich nach dem Einkommen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kleinerer bis mittlerer Städte sowie dem Einkommen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes.
Wie jede/r Bürger/in zahle auch ich als Abgeordnete von dieser Diät Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Kirchensteuer.
Von dieser Entschädigung zahle ich auch Abgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen. So sind beispielsweise für mich als SPD-Bundestagsabgeordnete die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei verpflichtend.
Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt gibt es nicht.
Die Entschädigung orientiert sich am jährlich zum 1. Juli auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne.
Ich beziehe kein Einkommen aus Nebentätigkeiten.
Kostenpauschale: 4.583,39 Euro (steuerfrei).
Von dieser pauschalen Aufwandsentschädigung bezahle ich u.a. Einrichtung und Unterhalt meines Bürgerbüros in Göppingen (z.B. Miete, Nebenkosten, Inventar), Kosten der doppelten Haushaltsführung (z.B. für meine Zweitwohnung in Berlin), Fahrtkosten, Portokosten und Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen im Wahlkreis.
Im Gegenzug dafür gibt es für Abgeordnete keine Werbungskosten. Ich kann also keine weiteren berufsbedingten Kosten von der Steuer absetzen. Die Kostenpauschale erhöht nicht mein Einkommen.
Die Kostenpauschale wird gekürzt, wenn wir Abgeordneten entschuldigt oder unentschuldigt an einem Sitzungstag im Plenum fehlen. Verpasse ich Sitzungstage, werden 20 Euro (bei genehmigten Dienstreisen und ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit), 100 Euro (bei entschuldigtem Fehlen) bzw. 200 Euro (bei unentschuldigtem Fehlen) pro Tag abgezogen.
Büroausstattung: Als Abgeordnete und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion habe ich einen Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 64 Quadratmeter für mich und meine Mitarbeiterinnen einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Wir haben außerdem einen Anspruch auf die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software).
Für meine Büroausstattung stehen mir im Jahr pauschal 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt. Abrechnen kann ich hier zum Beispiel Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, mandatsbezogene Fachbücher, die IT-Ausstattung des Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden. Jede/r Abgeordnete kann selbst über die Anschaffungen entscheiden.
Dienstfahrten: Im Stadtgebiet von Berlin steht uns Abgeordneten ein Fahrdienst zur Verfügung. Des Weiteren bekomme ich eine Freifahrkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse) und Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung meines Mandates anfallen.
Mitarbeiterpauschale: Zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit steht jedem Abgeordneten eine Mitarbeiterpauschale von derzeit 23.205 Euro im Monat zu. Auch diese Summe wird mir nicht ausgezahlt, die Abrechnung der Mitarbeitergehälter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung.
Zurzeit beschäftige ich vier Mitarbeiterinnen auf Teilzeitbasis in meinem Berliner Büro und zwei Mitarbeiterinnen auf Teilzeitbasis in meinem Bürgerbüro in Göppingen.
Stand: Oktober 2023