Bessere Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen beschlossen

Heike Baehrens, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung

 

Durch das heute beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz erhalten insbesondere Menschen mit geistigen Behinderungen zukünftig eine wesentlich verbesserte Gesundheitsversorgung. In Medizinischen Behandlungszentren zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sollen diese Personen zukünftig Leistungen „aus einem Guss“ erhalten. Auch der Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention für pflegebedürftige und behinderte Menschen wird durch den verabschiedeten Gesetzentwurf geschaffen. Die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens begrüßt diese Verbesserungen.

 

„Mit dem neuen Leistungsangebot der Medizinischen Behandlungszentren schließen wir eine Lücke und gehen damit einen großen Schritt in Richtung auf mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gesundheitssystem. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben schon jetzt in den Sozialpädiatrischen Zentren eine Anlaufstelle, wo entsprechend qualifizierte multiprofessionelle Teams auf die besonderen Versorgungsbedarfe eingehen können. Hier werden sie aber nur bis zum frühen Erwachsenenalter versorgt. Gerade Menschen mit geistigen Behinderungen oder mehrfach behinderte Menschen können mit den neuen medizinischen Behandlungszentren nun weiterhin Angebote für ihre speziellen medizinischen und psycho-sozialen Bedarfe erhalten.

Für Menschen mit Behinderungen, für die die eigenständige Zahnpflege eine zu große Herausforderung darstellt, sieht das Gesetz einen neuen Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention vor. Diese beinhalten eine gezielte Aufklärung, in die auch die jeweiligen Pflegepersonen einbezogen werden. Durch diese Maßnahmen sollen Zahnkrankheiten gar nicht erst entstehen, damit aufwändige und belastende Folgebehandlungen vermieden werden.

Das Versorgungsstärkungsgesetz stärkt zudem das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ermöglicht so mehr Selbstbestimmung. Darüber hinaus kann die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, Barrierefreiheit herzustellen zukünftig ein Auswahlkriterium bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen sein. Die Zahl barrierefreier Arztpraxen soll so erhöht werden.“