Heute wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet. Es stärkt die Qualität für die Patientinnen und Patienten und entlastet sie von Zuzahlungen. Heike Baehrens, SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen, betont die Bedeutung des Gesetzes für eine bessere Versorgung der Versicherten.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet. „Das ist ein guter Tag vor allem für schwer kranke Kinder, für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen“, sagt Heike Baehrens, SPD-Abgeordnete aus Göppingen. Die Versorgung mit individuell angefertigten Hilfsmitteln oder Hilfsmitteln mit hohem Dienstleistungsanteil darf künftig nicht mehr ausgeschrieben werden. Deshalb sei das HHVG ein wichtiger Schritt, für den die SPD-Fraktion hart gearbeitet habe. „Das kommt allen zugute, die eine individuelle Anpassung von Hilfsmitteln benötigen, beispielsweise Rollstuhlfahrer oder auch Stoma-Patientinnen und Patienten“, erklärt Baehrens.
Krankenkassen werden außerdem zukünftig verpflichtet, beim Abschluss von Lieferverträgen die Qualität von Produkten wesentlich stärker zu berücksichtigen. Bisher war vor allem der Preis ausschlaggebend. Dadurch erhielten bei Ausschreibungen oft die billigsten Anbieter den Zuschlag. Für die Patienten hatte dies zur Folge, dass sie oft eine minderwertige oder für ihre persönlichen Anforderungen nicht sachgerechte Versorgung erhielten. Das wurde in vielen Petitionen beklagt. „Auch aus Gesprächen mit Pflegediensten und aus meiner Bürgersprechstunde weiß ich, dass dies für die Betroffenen ein großes Problem ist. So mussten sie beispielsweise oft erhebliche Zuzahlungen leisten, um eine ordentliche Inkontinenzversorgung zu bekommen“, so Heike Baehrens. Darum wurde jetzt noch einmal gesetzlich klargestellt: Die Krankenkassen müssen eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung ohne Aufzahlung sicherstellen.
Außerdem stärkt das HHVG die Stellung der Heilberufe wie beispielsweise der Physiotherapeuten. Sie erhalten nun die Möglichkeit, ihre Personalkosten besser finanziert zu bekommen und auch die sogenannte ‚Blankoverordnung’ zu erproben. Versicherte, die eine schwere Sehbeeinträchtigung aufweisen und bisher nach bestmöglicher Brillenkorrektur nicht anspruchsberechtigt waren, erhalten künftig eine Sehhilfe als Kassenleistung. Auch Patienten mit chronischen Wunden werden in Zukunft besser versorgt.
„Mit diesem Gesetz nehmen wir viele wichtige Korrekturen vor, die eine gute und zeitgemäße Versorgung für die Patientinnen und Patienten gewährleisten und sie von Zuzahlungen entlasten“, freut sich Heike Baehrens.
Hintergrund: Unter Hilfsmitteln versteht man Mittel, die ein körperliche Beeinträchtigung ausgleichen, z.B. Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Rollstühle oder Prothesen. Heilmittel sind medizinische Anwendungen, die die Heilung fördern, beispielsweise Physiotherapie. Aufzahlungsfreie Versorgung umfasst diejenigen Hilfs- und Heilmittel, die Kassenpatientinnen und Patienten zustehen, ohne dass sie eine Zuzahlung leisten müssen.