Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Es soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Die Göppinger Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens erklärt dazu: „Gerade in meiner neuen Funktion als ehrenamtliche Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen ist es mir wichtig, dazu beizutragen, dass es ein möglichst gutes Gesetz wird.“
Einige Kritikpunkte der Betroffenenverbände sind im vorliegenden Kabinettsentwurf berücksichtigt worden. Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. „Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen freier in der Wahl sind, wie sie mit anderen zusammen leben“, findet Baehrens.
Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.
Mit dem Kabinettsentwurf kann nun nach der Sommerpause das parlamentarische Verfahren beginnen. „Jetzt kommt es darauf an, die Inhalte dieses umfangreichen Gesetzes kritisch zu prüfen“, betont Baehrens, „Daher ist es besonders wichtig, dass die ‚Experten in eigener Sache‘ – die Menschen mit Behinderung – ihre Anliegen weiterhin einbringen. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir versuchen, diese innerhalb der Großen Koalition im Sinne der Betroffenen umzusetzen.“