Bundes-Verkehrswegeplan beschlossen

Heute wurde der Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Darin enthalten sind drei wichtige Baumaßnahmen im Landkreis: Der Ausbau der A 8 am Albaufstieg ist endlich als fest disponierte  Maßnahme bestätigt worden. Ebenso zählt der Bauabschnitt der B 10 Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte nun zum ‚vordringlichen Bedarf‘. Dies sind gute Nachrichten für den Landkreis.

Leider ist es nicht gelungen, den anschließenden B 10-Abschnitt Geislingen-Mitte bis Geislingen-Ost in diese Kategorie zu heben. Dennoch habe ich nach sorgfältiger Abwägung dem Gesetzentwurf zugestimmt. Dazu habe ich im Plenum des Deutschen Bundestages eine Persönliche Erklärung abgegeben, die Sie hier lesen können:

  1. Dezember 2016

Erklärung nach §31 GO BT
der Abgeordneten Heike Baehrens

zur 2./3. Les. Reg.-Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur

Drucksachen 18/9523, 18/9853, 18/10102 Nr. 3, 18/10524

Der parlamentarische Prozess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen und Änderungs­anträgen geführt hat, war lang und zum Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozial­demokratin aus Baden-Württemberg und als Abgeordnete für den Landkreis Göppingen, dass der Ausbau der A8 am Albaufstieg endlich als fest disponierte Maßnahme bestätigt wurde. Ebenso begrüße ich sehr, dass der Abschnitt Gingen-Ost nach Geislingen-Mitte nun zum vordringlichen Bedarf zählt.

Ich halte es jedoch für sachlich nicht richtig, dass der daran anschließende Bauabschnitt Geislingen-Mitte bis Geislingen-Ost lediglich als weiterer Bedarf mit Planungsrecht aufgenommen wurde. Diese Einstufung entspricht dem Status Bundesverkehrswegplan 2003 und stellt insofern keine Verbesserung dar. Ebenso wie der Abschnitt davor gehört dieser Bauabschnitt in den vordringlichen Bedarf, um das Projekt bis 2030 realisieren zu können. Auf diese Weise könnten beide Bauabschnitte zusammen geplant und realisiert werden, um eine weitere Belastung der Wohnbevölkerung in Geislingen zu vermeiden und diese wichtige Bundesstraße ihrer Bedeutung entsprechend zu ertüchtigen.

Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller, detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ablehnung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre nach sorgfältiger Abwägung meiner Ansicht nach nicht vertretbar.