Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert. Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen Heike Baehrens erklärt dazu:
„Mit dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz wurde erreicht, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin vollen Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe haben werden.“ Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gestaltet. Damit wird der Sorge von Behindertenverbänden begegnet, dass der Kreis der Leistungsberechtigten eingeschränkt werden könnte.
Menschen mit Behinderungen haben sowohl einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, als auch auf Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. „Mir war besonders wichtig, dass Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen. Erst diese notwendige Klarstellung im dritten Pflegestärkungsgesetz hat es möglich gemacht, dass wir mit dem Bundesteilhabegesetz heute die größte sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode tatsächlich beschließen konnten“, erklärt Baehrens, MdB.
Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden zukünftig besser berücksichtigt. Erwerbstätige Leistungsbezieher können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten, weil die heutige Eingliederungshilfe mit dem Teilhabegesetz aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst wird.
„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch vieles nachbessern konnten. So ist es uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. Das kommt vielen Beziehern von sozialen Leistungen zugute: Werkstattbeschäftigten, Beziehern von Blindenhilfe, aber vor allem auch pflegebedürftigen Menschen, die auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind“, so Baehrens.
Zentrale Neuregelungen werden noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Wirkung des Gesetzes wissenschaftlich untersucht. „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz kommt jetzt viel auf die konkrete Umsetzung an. Darum werden wir auch vor Ort im Kreisbehindertenring sorgfältig beobachten, ob die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu erreichen, auch wirklich realisiert wird.“