Zugang zur Rehabilitation wird endlich einfacher

Die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen begrüßt, dass die Verordnung von Rehabilitation in Zukunft deutlich einfacher wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die entsprechend überarbeitete Reha-Richtlinie beschlossen, Änderungen treten zum 1. April 2016 in Kraft.

„Endlich wird das viel kritisierte zweistufige Antragsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft“, freut sich Heike Baehrens, auch stellvertretende Sprecherin der AG-Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für Rehabilitation.

Das so genannte „Formular 60“, mit dem bislang in einem ersten Schritt das Verfahren eingeleitet und die Zuständigkeit bei der Krankenkasse geprüft wurde, wird es nicht mehr geben. Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann ab April 2016 eine notwendige Rehabilitation direkt auf dem „Formular 61“ verordnen. Die abschließende Genehmigung erfolgt weiterhin durch die Krankenkasse.

Heike Baehrens begrüßt, dass neben der deutlichen Erleichterung des Verfahrens zukünftig auch jene Ärztinnen und Ärzte verordnungsberechtigt sind, die nicht über eine rehabilitationsmedizinische Qualifikation und damit extra Genehmigung verfügen. „Hausärztinnen und Hausärzte kennen ihre Patienten in der Regel am besten. Daher ist es gut, wenn sie eine Rehabilitation ohne bürokratische Hürden und verpflichtenden Zusatzqualifikationen verordnen können“, so Heike Baehrens. „Patienten wünschen sich schon lange einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen, vor allem auch aus der ambulanten Versorgung. Daher ist es gut, dass die Rehabilitations-richtlinie endlich dahingehend überarbeitet wurde.“

Lesen Sie hier die Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.