Kurzzeitpflege für Jüngere und erweiterte Leistungen im häuslichen Bereich
In der kommenden Sitzungswoche verabschiedet der Deutsche Bundestag das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG). Die SPD-Abgeordnete für den Landkreis Göppingen Heike Baehrens informiert über eine neue Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Heike Baehrens, auch stellvertretende Sprecherin der AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, freut sich, dass es gelungen ist, mit dem KHSG eine Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu schließen.
„Für Patientinnen und Patienten, die heute aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht rehafähig sind, reißt die Versorgungskette ab“, erklärt Baehrens. „Sofern sie kein familiäres oder soziales Umfeld haben, das die Versorgung übernimmt, wird es schwierig.“ Solche Patientinnen und Patienten haben nur Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn sie absehbar für mindestens sechs Monate pflegebedürftig sind. Dies trifft – insbesondere bei jüngeren Menschen – überwiegend nicht zu.
„Sofern sie Glück haben und kurzfristig einen Kurzzeitpflegeplatz in einem Pflegeheim bekommen, müssen Patientinnen und Patienten die Kosten dafür bisher vollständig selbst aufbringen. Spezielle Angebote für Jüngere gibt es bisher nur vereinzelt“, berichtet Heike Baehrens. „Auf diese Problematik bin ich durch den Arbeitskreis ‚Kurzzeitpflege für Jüngere‘ von Monika Zeisler aus Geislingen aufmerksam gemacht worden.“
Mit der Einführung der Überleitungspflege schaffen die Koalitionsfraktionen nun die Grundlage dafür, dass die Krankenkassen einen wesentlichen Teil der Kosten übernehmen. „Außerdem regeln wir, dass die Kurzzeitpflege an unterschiedlichen ‚geeigneten Orten‘ stattfinden kann“, so Baehrens. Dies könnten neben Pflegeheimen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen auch Reha-Einrichtungen sein, die in der Regel nicht voll ausgelastet sind. „Ich gehe davon aus, dass die Leistungserbringer in der Zukunft geeignete Angebotsformen entwickeln“, ist sich die Göppinger Abgeordnete sicher.
Darüber hinaus wird der Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V. Versicherte können demnach in solchen Akutsituationen eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Leben Kinder im Haushalt, können zukünftig bis zu 26 Wochen gewährt werden.
„Wer nach schwerer Krankheit das Krankenhaus verlassen kann, muss in Zukunft keine Sorge mehr haben, wie es weitergeht“, erklärt Heike Baehrens.
Die Rede von Heike Baehrens im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema finden Sie hier.