Rote Karte für schlechte Zahlungsmoral

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„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs legen wir heute das Fundament für einen finanziell starken Mittelstand und ein starkes Handwerk in Deutschland“, stellt die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens nach der Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages fest.
Künftig können im Geschäftsverkehr Zahlungsfristen bis zu höchstens 60 Tage vereinbart werden können. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Striktere Fristen werden für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern festgesetzt. In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt. Es darf nun keine Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehr geben, durch die diese Regelungen umgangen werden sollen.
Bisher mussten oft gerade mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell stark in Vorleistung treten. Rechnungen durch die Auftraggeber wurden meist erst spät gezahlt. Lange Zahlungsfristen von über drei Monaten waren an der Tagesordnung. Für die kleineren und mittleren Unternehmer bargen diese Zahlungsfristen ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr, eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.
„Mit unserem Gesetzentwurf zeigen wir dieser laxen Zahlungsmoral nun die rote Karte und setzen auf „Fair Play“ im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Die Zeiten, in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten, sind damit endgültig vorbei!“, ergänzt Heike Baehrens.