Equal Pay Day – gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss endlich Gesetz werden

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam.

„Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird“, fordert Heike Baehrens.

„Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag auf gesetzliche Maßnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit verständigt. Gemeinsam mit der SPD-Familienministerin Manuela Schwesig setzen wir diese zügig um, beispielsweise gesetzliche Regelungen zur Entgeltgleichheit und verbindliche Quoten für Frauen in Führungspositionen. Der Rechtsanspruch für Teilzeitbeschäftigte zur Rückkehr in Vollzeit und die Familienarbeitszeit sind weitere wichtige Projekte, die mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt bringen“, so Heike Baehrens.

Hintergründe zur Lohnlücke

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.