DDR-Heimkinderfonds aufgestockt – Meldefrist beachten

Die Hilfe für Opfer von Unrecht und Leid in Kinderheimen der DDR wird um voraussichtlich 200 Millionen Euro aufgestockt. Betroffene können Leistungen für Folgeschäden des Heimaufenthalts geltend machen und Rentenersatzleistungen erhalten.
Alle Betroffenen können ihre Ansprüche bis zum 30. September 2014 anmelden.
Ehemalige Heimkinder die Opfer von Missbrauch und Gewalt wurden, verdienen die gesellschaftliche Anerkennung und Beachtung ihres Leids.

Weiter Informationen zu den Angeboten für Betroffene und den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie hier.