Entlastung für kleine Betriebe und Selbstständige

In dieser Woche konnte die Große Koalition auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter erzielen. „Das freut mich ganz besonders, weil ich erst kürzlich von Vertretern des Handwerks aus dem Kreis Göppingen gehört habe, wie wichtig es ist, die bürokratischen Anforderungen zu verringern und die Betriebe finanziell zu entlasten“, so Heike Baehrens, MdB aus dem Landkreis Göppingen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb, oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. Die Änderung soll es gerade Handwerksbetrieben, kleinen Mittelständlern und Selbständigen ermöglichen, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.

Auf Nachfrage bestätigt auch Kreishandwerksmeister Jürgen Schmid, dass es sich dabei um eine sinnvolle Verbesserung handelt: „Die bisherige Grenze war zu niedrig. Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und die Neuregelung macht bspw. eine Optimierung der IT-Ausstattung leichter.“

Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen.