Ein guter Start ins Jahr 2015: Der Mindestlohn

Ab 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn, von dem rund 3,7 Millionen Menschen profitieren werden. Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende.

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren werden. Extremes Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens. Der Mindestlohn schütze auch die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. „Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Niedrigstlöhnen basiert“, unterstreicht Baehrens.

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn. Bei Zeitungszustellern, und dort wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen alle mindestens 8,50 Euro. Je nach Branche wird es auch höhere Mindestlohnvereinbarungen geben. „Die SPD will, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, erläutert Heike Baehrens, MdB. Deshalb hätte die SPD von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn rasch umgesetzt werden.

Um Schlupflöcher und Missbrauch bekämpfen zu können, soll der Zoll gestärkt werden. So soll der Zoll nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn.

Auch die „Generation Praktikum“ soll der Vergangenheit angehören. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen zukünftig eine Vergütung, die mindestens dem Branchenmindestlohn entsprechen muss, wenn ihr Praktikum mehr als drei Monate dauert –  ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet um auf die Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie auf die Fragen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eingehen zu können. Außerdem können ab dem 1. Januar 2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.