Dokumentationspflicht beim Mindestlohn: Fair und gerecht!

„Wir wollen, dass endlich niemand weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdient und die Mindestlohnregeln eingehalten werden. Dafür braucht es selbstverständlich die Erfassung von Arbeitszeiten“,  unterstreicht die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens im Gespräch mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Göppingen.

„Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis zur Umgehung von Mindestlöhnen sein kann“, berichtet die Geschäftsführerin der Gewerkschaft NGG für die Region Ulm-Aalen/Göppingen Karin Brugger. Oft wird die eine Stunde am Tag, die eine Verkäuferin zum Einräumen und Putzen des Backshops benötigt nicht notiert und damit auch nicht bezahlt. „Das unterläuft den Mindestlohn“, macht die Gewerkschafterin an diesem Beispiel klar. „Das Gesetz ist auch ein Beitrag zu mehr Fairness im Wettbewerb. Von der Aufzeichnungspflicht profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch jene ehrlichen Unternehmen, die fair und gerecht ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen“, so Baehrens weiter.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit Januar Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erläutert die Gewerkschafterin Brugger. „Außerdem kann der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu notieren. Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Klaus-Peter Grüner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD im Landkreis Göppingen.