Bundestag diskutiert erstmals Gesetzentwurf zur Frauenquote

Der Gesetzentwurf der Regierung, der in 1. Lesung im Deutschen Bundestag debattiert wurde, ist ein wichtiger Schritt, damit eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst endlich möglich wird.

Frauen sind in den obersten Führungspositionen deutscher Unternehmen noch immer viel zu selten vertreten. Die neue Regelung sieht vor, dass ab 2016 mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten in börsen- und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit Frauen besetzt sein müssen. Wird diese Quote nicht erfüllt, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, bis Mitte 2015 konkrete Zielgrößen (flexible Quoten) zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen und über die Fortschritte zu berichten.

Heike Baehrens, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Göppingen, sagt dazu: „Der steigende Anteil von Frauen in den Top-Gremien wird die Aufstiegschancen von Frauen insgesamt auf allen Ebenen eines Unternehmens befeuern. Das ist längst überfällig und angesichts des hohem Bildungs- und Qualifikationsniveaus dringend geboten. Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft brauchen ihre Erfahrungen und ihr Wissen“.