Die Frage, ob der Optionszwang fällt, ist im Parlament nicht mehr umstritten. Die Reichweite der doppelten Staatsbürgerschaft muss allerdings noch weiter zwischen den Parteien diskutiert werden. Bisher müssen sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden.
Das Bundesinnenministerium arbeitet gerade an einem Gesetzentwurf, zusammen mit unserem Koalitionspartner entwickeln wir ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz – auf Grundlage des Koalitionsvertrages. Durch die Reform werden sich Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen (sog. Optionspflicht), sondern werden die deutsche Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern gleichzeitig behalten können. Das betrifft jährlich mehr als 4.000 junge Menschen, ab 2018 jährlich sogar ca. 40.000 junge Mitbürgerinnen und Mitbürger. Damit ist ein großer Schritt hin zu einer Willkommenskultur im Einwanderungsland Deutschland getan.
Wir wollen, dass alle, die hier dauerhaft leben, an diesem Staatswesen und seiner Gestaltung mit allen bürgerlichen Rechten und Pflichten teilhaben können. Darum werden wir uns weiterhin für die volle Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft einsetzen.