Heike Baehrens, Vorsitzende des Kreisbehindertenrings und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, begrüßt die Verdoppelung des Behindertenpauschbetrags
Der Deutsche Bundestag hat wichtige Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die Millionen Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zugutekommen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wird der steuerliche Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Damit stehen den Betroffenen spürbar mehr Mittel für die Teilhabe an der Gemeinschaft zur Verfügung, um finanzielle Nachteile auszugleichen, die sie aufgrund ihrer Behinderung haben.
„Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwendigen Einzelnachweis von Aufwendungen“, stellt Baehrens fest. Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Auch der Pflegepauschbetrag wird erhöht, wenn Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 betroffen sind. Für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 wird der Pflegepauschbetrag neu eingeführt.
„Diese Änderungen führen zu einfacheren Verfahren und zu mehr Steuergerechtigkeit“, freut sich Heike Baehrens, die auch Pflegebeauftragte ihrer Fraktion ist, „aber vor allem sind sie ein wichtiges Signal für mehr gesellschaftliche Teilhabe.“