Schutz von Mensch und Natur: Klare Kante gegen Fracking

Der Bundestag hat ein Gesetz zur umstrittenen Gasfördermethode Fracking beschlossen. Darin werden unkonventionelles Fracking verboten und die Umweltauflagen für konventionelles Fracking verschärft. Heike Baehrens, die Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, wertet das als klaren Erfolg der SPD.

Bisher ist Fracking in Deutschland erlaubt. Das jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist deshalb längst überfällig. Denn angesichts der unklaren Gesetzeslage bereiteten sich Unternehmen hierzulande bereits darauf vor, Anträge auf Fracking-Maßnahmen zu stellen. Das Gesetz beugt dem jetzt vor und schafft Klarheit: Unkonventionelles Fracking wird verboten. Selbst Forschung in diesem Bereich gibt es nur nach Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes. Auch für konventionelles Fracking, die Förderung aus sehr tiefen Gesteinsschichten, die in Deutschland bereits seit den 60er Jahren praktiziert wird, gelten zukünftig strengere Regeln. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber.

„Das ist unser Erfolg“, so die SPD-Abgeordnete für den Landkreis Göppingen Heike Baehrens. „Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diesen Grundsatz werden wir jetzt umsetzen.“

Die Sozialdemokraten haben erreicht, dass in allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, aber auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Fracking jeglicher Art zukünftig generell ausgeschlossen wird.

So schafft das Gesetz Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. „Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser Erfolg“, so Baehrens.