Recht auf Sparen

Der Vermögensschonbetrag für Menschen in Grundsicherung wird auf 5000 Euro angehoben. Heike Baehrens, Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, Roland Sing, Vorsitzender des Landesseniorenrats Baden-Württemberg, und Stephan Zilker, Landesvorsitzender der Lebenshilfe Baden-Württemberg, begrüßen diese Verbesserung.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, die viele Menschen betrifft, bisher öffentlich aber kaum thematisiert worden ist. Der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Grundsicherung erhalten, wird von derzeit 2600 Euro auf 5000 Euro angehoben. Diese Erhöhung hilft pflegebedürftigen Senioren, die ihre Pflege nicht mehr aus eigenem Einkommen bezahlen können. Zugute kommt sie auch Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe erhalten.

„Der Kreisseniorenrat Göppingen hatte mir genau dieses Anliegen mitgegeben, als ich 2013 in den Bundestag einzog“, erinnert sich Heike Baehrens, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Göppingen. „Dass wir es als SPD jetzt mit unserer Bundesministerin Andrea Nahles erreicht haben, freut mich sehr.“

Der Kreisseniorenrat Göppingen hat seit vielen Jahren auch den Landesseniorenrat um Unterstützung gebeten. „Ich freue mich sehr, dass jetzt ein konkreter Schritt erfolgt ist. Insbesondere für Bewohner von Pflegeheimen bedeutet dies, ihnen konkrete finanzielle Ängste zu nehmen“, so Roland Sing, Vorsitzender des Landesseniorenrats Baden-Württemberg. So hat der Betrag von 2600 Euro z.B. schon längst nicht mehr dafür ausgereicht, die eigene Bestattung bezahlen zu können.

Alle Menschen mit Behinderung haben nun die Möglichkeit, Geld anzusparen für größere Vorhaben, die von der Sozialhilfe nicht finanziert werden. „Passend zu Weihnachten freut es mich sehr, dass sich endlich auch sozialhilfebedürftige Menschen mit Behinderung lange gehegte Wünsche, wie z.B. eine größere Anschaffung oder auch mal eine Reise, durch eigenes Sparen erfüllen können“, so Stephan Zilker, Vorsitzender des Landesverbandes der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V..

Hintergrundinformation:

Die Höhe des Vermögensfreibetrags oder auch das Schonvermögen ist der Besitz, den Menschen nicht verbrauchen müssen, bevor sie eine Sozialleistung beziehen dürfen. Der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Grundsicherung beziehen, wurde schon seit 2005 nicht mehr erhöht. Gemeinsam mit dem Bundesteilhabegesetz haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung beauftragt wird, den Vermögensfreibetrag von 2600 auf 5000 Euro zu erhöhen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird dies 2017 so schnell wie möglich in einer Rechtsverordnung umsetzen.