Pflegerischer Übergangsversorgung

Aus Anlass der heutigen Anhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz erklären Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin und Heike Baehrens, stellv. gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:

Das Versorgungsstärkungsgesetz enthält eine Vielzahl an Regelungen, auf die sich SPD und Union in den Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Die meisten davon stammen aus Anträgen, die die SPD noch zu Oppositionszeiten formuliert hat. Eine Regelung findet sich trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch nicht im Gesetzesentwurf: die pflegerische Übergangsversorgung. Wir werden in den weiteren Beratungen darauf drängen, dass diese Leistungslücke geschlossen und die pflegerische Übergangsversorgung im Gesetz verankert wird.

Für Menschen, die mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Krankenhaus verlassen und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, ist eine pflegerische oder rehabilitative Versorgung nach der Krankenhausbehandlung bisher nicht sicher gestellt. Damit entsteht das Risiko gesundheitlicher Komplikationen nach der Krankenhausentlassung. Wir müssen konkret gesetzlich regeln, dass die Krankenhäuser pflegerische Übergangsversorgung veranlassen und verordnen dürfen. Das kann zu vermeidbaren Wiederaufnahmen in das Krankenhaus führen.

Auf die dringend benötigte pflegerische Übergangsversorgung haben sich SPD und Union zwar im Koalitionsvertrag geeinigt. Im Regierungsentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes fehlt eine entsprechende Regelung bisher. Hier wird die SPD im Interesse der Patientinnen und Patienten auf Nachbesserung drängen.