Neustart in der Pflege

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Der Deutsche Bundestag hat das angekündigte Pflegesofortprogramm (Pflegepersonalstärkungsgesetz) verabschiedet. Die Göppinger Abgeordnete Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, freut sich vor allem über die Umsetzung einiger ihrer politischen Herzensanliegen.

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals, das diese Woche vom Bundestag verabschiedet wird, bringt viele konkrete Verbesserungen für die Pflege. Eine echte Wende gibt es in der Krankenhauspflege: Zukünftig werden die Kosten für das Pflegepersonal aus dem Budget der sogenannten Fallpauschalen und damit die Pflege aus dem Wettbewerb der Krankenhäuser herausgenommen. „Das ermöglicht den Alb-Fils-Kliniken und auch dem Christophsbad, mehr Pflegepersonal einzustellen. Denn jede zusätzliche Stelle, für die eine Pflegefachkraft gewonnen wird, wird von den Krankenkassen voll finanziert“, betont Heike Baehrens, SPD-Bundestagsabgeordnete und Pflegebeauftragte ihrer Fraktion.

Auch ambulante Pflegedienste können sich über einen wichtigen Durchbruch freuen. „Wir konnten endlich gesetzlich regeln, dass auch die Krankenkassen das Zahlen von Tarifgehältern anerkennen müssen. So dürfen sie tarifbedingte Personalkostenerhöhungen bei Vergütungsverhandlungen in der Häuslichen Krankenpflege nicht mehr als unwirtschaftlich zurückweisen. Das stärkt alle Pflegedienste, die ihr Personal ordentlich bezahlen“, freut sich die Göppinger Abgeordnete Heike Baehrens. Die Sozialdemokratin hatte sich für diese Änderung stark gemacht, nachdem sie sich in der letzten Legislaturperiode bereits erfolgreich für eine entsprechende Regelung im Bereich der Pflegeversicherung eingesetzt hatte.

Pflegeheime bekommen zusätzliche Fachkräfte durch das Sofortprogramm. „Wir schaffen 13.000 neue Stellen – also durchschnittlich eine Vollzeitkraft pro Heim“, so Baehrens. „Besonders wichtig dabei ist, dass diese Stellen von der Krankenkasse finanziert werden. Somit erhalten die Heime mehr Personal, ohne dass die Heimbewohner mehr bezahlen müssen“. Baehrens setzt dabei besonders auf Aufstockung: „Sehr viele Pflegefachkräfte arbeiten in Teilzeit – viele davon unfreiwillig. Hier liegt großes Potential.“

Auch die Inanspruchnahme von ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen wird unkomplizierter. Denn wer den Weg dorthin wegen Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung nicht mehr alleine meistern kann, bekommt den Krankentransport automatisch und kostenfrei genehmigt. „Das kommt vielen Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu gute. Und es entlastet das Pflegepersonal von organisatorischem Aufwand. So bleibt mehr Zeit für die Pflegebedürftigen Menschen selbst“, kommentiert Baehrens.

 

Hintergrund: Krankenkassen und ambulante Dienste handeln die Bezahlung der einzelnen Leistungen in Vergütungsverhandlungen aus. Ambulante Dienste erbringen sowohl Leistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI), als auch Leistungen aus dem Bereich der Krankenkassen (SGB V). Im SGB XI war bereits in der letzten Pflegereform erreicht worden, dass tarifliche Bezahlung nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Nun kommt diese Regelung auch im SGB V.