Längere Beantragungsfristen für Finanzhilfen bei Kita-Ausbau

Die Bundesländer können die Bundesmittel für den Kita-Ausbau bis 2014 abrufen. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Eine Qualitätsoffensive soll folgen.

An diesem Donnerstag hat der Bundestag über den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf beraten, der die Beantragungsfristen von Finanzhilfen durch die Länder für den Kitauasbau verlängern soll. Am Abend wurde der Gesetzentwurf von allen Fraktionen angenommen. Die Länder hatten zuvor signalisiert, dass sie es nicht schaffen werden, bis zum 31. Dezember 2013 alle Mittel abzurufen, die sie für den Ausbau der Kindertagesbetreuung abrufen können. Die Länder haben dann Zeit bis Mitte 2016, neue Betreuungsplätze zu schaffen. Der Bundesrat hatte die Gesetzesinitiative mit Problemen beim Kita-Ausbau vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen begründet, in denen seit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder neuer Bedarf an Plätzen sichtbar geworden ist. Mit der Fristverlängerung können die Länder nun weitere Betreuungsplätze schaffen.

Dagmar Ziegler, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, bekräftigte in ihrer Rede, dass die Fristverlängerung getätigt werden müsse. Die Nachfrage nach Kitaplätzen werde weiter zunehmen. Zudem sei die Kinderbetreuung die einzige familienpolitische Leistung, die bei Evaluationen durchweg positiv beurteilt werde. Eine Betreuung für alle Familien sicherzustellen, die diese in Anspruch nehmen wollten, verbessere Bildungschancen und Integration, beuge Kinder- und Familienarmut vor, entlaste Familien und fördere damit auch die berufliche Gleichstellung von Frauen.

Personalausstattung soll verbessert werden

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD nun vereinbart, den Fokus bei der Kindertagesbetreuung nach dem Ausbau auf die Qualität zu legen. Die Personalausstattung soll verbessert werden und Erzieherinnen und Erzieher Weiterbildung in Anspruch nehmen können. Dem Thema der Sprachbildung soll in Kitas künftig mehr Bedeutung zukommen.

Caren Marks, familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, richtete ihren Dank an die Länder und Kommunen, denen es in großer Kraftanstrengung gemeinsam gelungen sei, den Ausbau der Betreuung gut voranzubringen. Landes- und KommunalpolitikerInnen hätten überall großes Engagement gezeigt. Marks dankte außerdem den Erzieherinnen und Erziehern und dem Tagespflegepersonal. Mit der steigenden Nachfrage nach Betreuung ist die Arbeitsbelastung des Personals zuletzt gestiegen. Darauf will die Familienpolitik einer neuen Regierung rasch reagieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Fristen für 7,5 Prozent der Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern. Hierfür habe der Bund Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro bereitgestellt. Von diesen Geldern seien bis Oktober dieses Jahres bereits 88,7 Prozent in die Länder geflossen.