Heike Baehrens, Mitglied im Gesundheitsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wirbt für die Teilnahme an den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung
Die gleichberechtigte Teilhabe von Beschäftigten mit Behinderung ist eine Querschnittsaufgabe von Arbeits-, Sozial- und Gesundheitspolitik. Vom 1. Oktober bis 30. November 2014 finden in allen Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen statt.
Die Schwerbehindertenvertretungen sollen die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in ihre Arbeitsstelle fördern, ihnen bei Bedarf helfend zur Seite stehen und die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten gegenüber dem Betrieb oder der Dienststelle vertreten. Sie sind wichtiger Ansprechpartner bei Fragen zu Prävention, Integration und Rehabilitation.
„Die Schwerbehindertenvertretungen tragen wesentlich dazu bei, Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben zu integrieren und gleiche Chancen für alle Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auf alters- und gesundheitsgerechte Arbeit zu schaffen. Von ihrem Engagement profitieren nicht nur die schwerbehinderten Beschäftigten, sondern der ganze Betrieb“, so die Göppinger Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens.
Wahlberechtigt sind alle Schwerbehinderten, auch diejenigen, die sich in Elternzeit oder im Mutterschutz befinden, sowie Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.