Entlastung bei Betriebsrenten und Direktversicherungen

Entlastung bei Betriebsrenten und Direktversicherungen

 

„Darüber, dass wir in dieser Legislaturperiode doch noch eine Reduzierung der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner und Direktversicherte erreichen konnten, bin ich sehr froh,“ kommentiert die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens die Einigung der Berliner Koalitionsparteien für Bezieher von Betriebsrenten und sogenannte Direktversicherte. Durch die Umwandlung der momentanen Freigrenze von aktuell 155,75 Euro monatlich in einen Freibetrag, der zukünftig dynamisiert wird, werden alle Bezieher von Betriebsrenten oder Direktversicherungen spürbar entlastet. „Für etwa 60 Prozent der Bezieher verringert sich die Beitragslast damit auf die Hälfte“, erläutert Baehrens.

 

Nachdem bei den Koalitionsverhandlungen 2014 keine Einigung zwischen SPD und den Unionsparteien erreicht werden konnte, setzte die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg, deren stellvertretende Vorsitzende Baehrens ist, das Thema 2018 erneut auf die Agenda. Die baden-württembergischen Abgeordneten forderten die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag sowie eine Halbierung des Krankenkassenbeitrags bei Betriebsrenten und Direktversicherungen. „Einfach gesagt: Mehr oder weniger auf den reinen Arbeitnehmeranteil“, so Baehrens. Ende 2018 hatte sich dann auch die CDU auf einem Parteitag zur Abschaffung der Doppelverbeitragung durchgerungen. Dieser Beschluss wurde aber von der Bundeskanzlerin kassiert.

 

„Auch wenn die Forderung der SPD nicht voll umgesetzt werden konnte, sehe ich den nun vereinbarten Schritt doch als ein wichtiges Signal zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Ich selbst werde auf dieses Thema sehr häufig in meiner Bürgersprechstunde angesprochen.“