Der Deutsche Bundestag hat heute das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet. Von der Einführung des Mindestlohns profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Für viele ist dies die größte Lohnerhöhung ihres Lebens. Gleichzeitig bedeutet es auch das Ende der Generation Praktikum – ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik und Andrea Nahles‘ Meisterinnenstück.
Für 3,7 Millionen Beschäftigte wird der Lohn ab 1. Januar 2015 auf 8, 50 Euro erhöht. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, flächendeckend für alle Branchen – ganz ohne Ausnahmen. Beschlossen wurde dies mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen. Die Linksfraktion hat sich der Stimme enthalten und damit nicht für den Mindestlohn gestimmt.
Dass diese Einigung möglich wurde, ist ganz wesentlich der Weitsicht und Ausdauer von Andrea Nahles zu verdanken: Bereits im Frühjahr hatte sie damit begonnen, Branchendialoge zu führen, um mögliche Probleme einzelner Branchen bei der Umsetzung frühzeitig zu erkennen und Übergangslösungen zu erarbeiten. „Wir stärken mit dem Gesetz die Tarifautonomie und auch die Rolle der Gewerkschaften in Deutschland“, erklärt Heike Baehrens, „Mit diesem Tarifpaket wird ein Meilenstein in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gesetzt und die Allgemeinheit muss nicht mehr mit Steuermitteln Dumpinglöhne subventionieren“, so die Göppinger Bundestagsabgeordnete.
Schluss macht die Große Koalition auch mit der „Generation Praktikum“. „Erstmals gibt es jetzt einen echten Qualitätsrahmen für Praktikanten, den wir als SPD seit Jahren fordern. Endlich bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten einen Anspruch auf eine faire Bezahlung“, so Baehrens. Lediglich Praktika vor oder während des Studiums oder der Ausbildung mit einer Dauer von bis zu drei Monaten werden weiterhin pauschal vergütet.
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt.
„Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion war es, endlich eine feste Untergrenze einzuziehen und der Arbeit ihren Wert zurückzugeben. Das haben wir erreicht und schaffen damit mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Land.“