Bund investiert vier Milliarden in den sozialen Arbeitsmarkt

Neue Chancen für langzeitarbeitslose Menschen

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Kreis Göppingen hat sich vor Beginn der Parlamentsferien von der Bundestagsabgeordneten Heike Baehrens über die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung unterrichten lassen. Danach sollen die Angebote für Langzeitarbeitslose intensiver gefördert werden.

Der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner begrüßt in einer Pressemitteilung, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vier Milliarden Euro investieren will, um arbeitslosen Menschen neue Chancen zu eröffnen. „Statt der Massenarbeitslosigkeit von früher haben wir heute neue Herausforderungen. Noch immer sind knapp über 800.000 Menschen langzeitarbeitslos“, so Grüner.

Baehrens betont, dass Langzeitarbeitslosigkeit gerade für den Landkreis eine Herausforderung Göppingen darstelle. Bei guter Arbeitsmarktlage bleiben oft nur noch die Menschen übrig, die bereits seit Jahren keiner geregelten Beschäftigung mehr nachgegangen sind. „Wir wollen uns aber mit Langzeitarbeitslosigkeit nicht abfinden und auch diesen Menschen wieder eine Perspektive geben. Denn wir wissen, wie wichtig es für jeden Einzelnen ist, wieder eine Struktur im Alltag zu gewinnen und so auch den eigenen Kindern vorzuleben, dass es sich lohnt arbeiten zu gehen“, unterstreicht Baehrens die Position der SPD-Bundestagsfraktion.

„Dafür braucht es intensive Betreuung, individuelle Beratung und eine gezielte finanzielle Förderung der passenden Arbeitgeber und Beschäftigungsgesellschaften“, betont die Geschäftsführerin der Göppingen Staufen Arbeits- und Beschäftigungsgesellschaft (SAB) Karin Woyta. Durch die jahrzehntelange Erfahrung mit Langzeitarbeitslosen kann Woyta bestätigen, dass je länger die Suche nach Arbeit für den einzelnen erfolglos bleibt umso schwieriger auch der Weg zurück in den Arbeitsalltag ist.

Im Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil ist vorgesehen, dass Betriebe ab 2019 Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Menschen, die seit langem arbeitslos sind, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen. Langzeitarbeitslose sind laut Gesetzentwurf Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sieben Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Sowohl Betriebe der Privatwirtschaft als auch soziale Einrichtungen oder Kommunen können solche Neueinstellungen vornehmen. Sie erhalten für maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100  Prozent des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um zehn Prozentpunkte jährlich.

Außerdem wird es individuell ausgerichtete Unterstützungsangebote für die Beschäftigten geben.