Alle Menschen wünschen sich, in Würde sterben zu können. „Deshalb haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das darauf abzielt, Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen Ängste zu nehmen“, erklärt Heike Baehrens, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen und stellvertretende Sprecherin der AG-Gesundheit in der SPD-Bundestagsfraktion.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem bietet Patientinnen und Patienten eine gute medizinische und pflegerische Versorgung. „Gerade Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung als andere Patienten“, so Heike Baehrens.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz wird die Hospiz- und Palliativversorgung ein ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen werden künftig verpflichtet, die Patientinnen und Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung individuell zu beraten. Außerdem werden stationäre Hospize für Kinder und Erwachsene finanziell besser ausgestattet und die Palliativversorgung in den Krankenhäusern gestärkt.
„Das Hospiz- und Palliativgesetz stärkt aber nicht nur die Versorgung von Patientinnen und Patienten im stationären Bereich, sondern vor allem auch die ambulanten Hospizdienste. Sie bekommen zum Beispiel zukünftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst, also etwa die Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter“, erklärt Heike Baehrens.
Während das HPG die Rahmenbedingungen für stationäre Hospize und Krankenhäuser entscheidend verbessert, werden stationäre Pflegeeinrichtungen jedoch nur unzureichend berücksichtigt. „Daher habe ich bei der Verabschiedung des Gesetzes eine persönliche Erklärung abgegeben. Damit möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die stationäre Pflege strukturell gestärkt werden muss, um mehr Zeit für die fürsorgliche Begleitung am Lebensende zu bekommen. So könnte in vielen Fällen auch eine Verlegung ins Krankenhaus vermieden werden“, so Heike Baehrens