Baehrens und Binder zum Entwurf des Verkehrswegeplans

Albaufstieg der A8

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens und der Geislinger Landtagsabgeordnete freuen sich, dass der Albaufstieg der A8 im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „fest disponierte Projekte“ eingestuft wurde. „Die sichere Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan ist ein wichtiges Signal für unsere Region. Wir danken dem Landrat, der Wirtschaft, den Gemeinden und Initiativen, die sich mit uns dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“

Weiterbau der B10

Anders sehe es bei der B10 aus. Der Abschnitt von Gingen bis Geislingen-Mitte sei zwar weiterhin im vordringlichen Bedarf eingestuft, allerdings wurde der Abschnitt darüber hinaus bis hinter Geislingen nur als „weiterer Bedarf“ eingestuft. Die Priorisierung bedeutet, dass der zweite Abschnitt in den kommenden Jahren bis 2030 nur geplant werden könnte. Damit wäre der Bau erst für die Zeit nach 2030 vorgesehen. „Das ist völlig unbefriedigend. Ich werde mich im kommenden parlamentarischen Verfahren noch einmal dafür einsetzen, dass beide Geislinger B10-Abschnitte mit hoher Priorität eingestuft werden.“ Ernüchtert stellt der Geislinger Landtagsabgeordnete Sascha Binder fest: „Mit der uneinheitlichen Priorisierung der beiden Geislinger Abschnitte ist eines klar, Geislingen kann nicht in einem Zug entlastet werden. Das Land hat dies mit einer gemeinsamen Vorplanung der beiden Abschnitte aber gegenüber dem Bund nachhaltig befürwortet.“

Ortsumfahrung Böhmenkirch

Auch die Ortsumfahrung der B466 um Böhmenkirch, für die sich die beiden SPD-Abgeordneten in der Vergangenheit stark gemacht haben, wurde in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.

Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte. Mit ihm werden für die kommenden fünfzehn Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt.

„Mit diesem Arbeitsentwurf kann jetzt öffentlich über die Inhalte des Bundesverkehrsplanes diskutiert werden. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für den Albaufstieg der A8 und den zügigen Weiterbau beider Geislinger B10-Abschnitte stark machen“, so Baehrens abschließend.

 

Zum Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit weiterem Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau.).

Link zum Bürgerbeteiligungsverfahren ab Montag, 21.03.2016: www.bvwp2030.de