Baehrens setzt auf patientenorientierten Kompromiss im „Kardiologenstreit“

Die Gesundheitspolitikerin und Bundestagsabgeordnete aus dem Landkreis Göppingen, Heike Baehrens, setzt sich für eine rasche Klärung des Streits um die kardiologische Versorgung in Göppingen ein. Der Leiter einer kardiologischen Praxis hatte Einspruch gegen den Antrag der Klinik am Eichert eingelegt, ihr Angebot der Kontrolluntersuchungen von Herzschrittmachern und Defibrillatoren fortzusetzen.

Die Klinik am Eichert bietet ihren Patientinnen und Patienten seit Jahrzehnten Kontrolluntersuchungen von Herzschrittmachern und Defibrillatoren an. Jetzt musste sie ihre Berechtigung dafür, die sogenannte Ermächtigung für die Ambulanz, neu beantragen. Dagegen legte der Leiter einer örtlichen Praxis für Kardiologie, die ebenfalls solche Untersuchungen anbietet, Einspruch ein. Dieser Einspruch wird momentan vom Zulassungsausschuss der Kassenärzte geprüft. Bis zu einer Entscheidung müssen sich die Betroffenen daher anderweitig Kontrolltermine suchen.

Heike Baehrens, Gesundheitspolitikerin und Bundestagsabgeordnete aus dem Landkreis Göppingen, verfolgt diese Entwicklung mit Sorge. „Es gibt einen rechtlichen Vorrang der ambulanten Versorgung. Allerdings muss für Ärzte ebenso wie für die Klinik das Patientenwohl absolute Priorität haben. Darum habe ich mich bei der Kassenärztlichen Vereinigung dafür stark gemacht, zeitnah eine gute und patientenorientierte Lösung zu erarbeiten“, so die SPD-Abgeordnete. Sie hoffe sehr, dass der langwierige Rechtsweg vermieden werde und die Beteiligten einen fairen Interessensausgleich finden. „Auf jeden Fall sollte es auch der Klinik ermöglicht werden, ihr ambulantes Angebot in einem Rahmen fortführen zu können, der die kreisweite und termingerechte Versorgung der Herzpatienten gewährleistet“, so Baehrens weiter. Mitte Mai werde der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg darüber beraten und hoffentlich eine tragfähige und am Patientenwohl orientierte Entscheidung treffen.

Hintergrund: Rechtlich haben ambulante Dienste für die genannten Kontrolluntersuchungen Vorrang vor Kliniken. Die Praxis, die Einspruch erhoben hat, muss allerdings nachweisen, dass sie die Versorgung der Patienten sicherstellen kann. Im Fall der kardiologischen Kontrolluntersuchungen in Göppingen handelt es sich dabei um ca. 2000 Fälle im Jahr. Der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung, der den Einspruch prüft,  ist ein unabhängiges Gremium, das mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte paritätisch besetzt ist.