Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen

10 Milliarden Euro hat der Bundestag als außerordentliche Wirtschaftshilfe für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen, Vereine und Selbständige im November beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat am Donnerstag die Details veröffentlicht, teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens mit.

„Wir stehen denen bei, die ihr Geschäft im November wegen der Corona-Maßnahmen nicht offenhalten können. Insbesondere aus meinen Gesprächen mit Gastronomen weiß ich, wie groß die Sorgen sind und dass viele auf nähere Informationen zum Zuschussprogramm warten“, berichtet Baehrens. Deshalb sei sie froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz zügig für größtmögliche Klarheit gesorgt hat.

Mit der Novemberhilfe werden pro Woche der Schließung Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr ausgezahlt. „Es kann vermutlich nicht in jedem Einzelfall geholfen werden, aber wir haben versucht die Hilfen so praxisnah wie möglich zu gestalten“, erläutert Baehrens. Als Beispiel führt sie dabei Restaurants mit Außenverkauf an. „Hier werden die Umsätze des Abholservice nicht angerechnet. So lohnt es sich für die Wirte, weiterhin ihr Geschäft um ein Abholangebot zu erweitern. Auf diese Regelung haben auch viele Wirte aus dem Landkreis gesetzt, die sich an mich gewandt haben“, berichtet Baehrens.

Die Antragsstellung über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgt auf der IT-Plattform www.überbrückungshilfe-unternehmen.de. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe.