Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs- weiterentwicklungsgesetzes (GVWG)

Mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) werden heute wichtige Verbesserungen zur Stärkung der Beschäftigten in der Pflege und zur Entlastung der Pflegebedürftigen auf den Weg gebracht.

Die Bezahlung nach Tarif wird in der ambulanten und stationären Pflege verbindlich. Ab September 2022 werden Pflegeeinrichtungen nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. „Dadurch werden bald über eine halbe Million Pflegekräfte besser verdienen“, freut sich die Gesundheitspolitikerin und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen Heike Baehrens. Gleichzeitig wird gesetzlich noch einmal nachgeschärft, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste die tarifbedingten Personalkosten auch als wirtschaftlich anerkannt bekommen bei den Vergütungsverhandlungen.

Außerdem werden viele Empfehlungen der Konzertierten Aktion Pflege umgesetzt. So werden  schrittweise mehr Personalstellen in den Pflegeheimen geschaffen und ein Prozess eingeleitet, der zukünftig zu bundeseinheitlichen Personalschlüsseln führt – eine lange Forderung der freien Wohlfahrtspflege und ein wichtiger Beitrag für eine gute Pflegequalität. Zudem werden die Kompetenzen der Pflegefachkräfte erweitert. „Es ist gut, dass neben den verbindlichen Tarif- und Gehaltsstrukturen auch für mehr Personal in den Einrichtungen gesorgt und die Qualifikation der Fachkräfte besser anerkannt wird. Nur so kann es gelingen, die Arbeitsbedingungen wirklich zu verbessern und mehr Menschen für diese so wichtigen Berufe zu gewinnen“, erklärt Heike Baehrens, die als Pflegebeauftragte die Verhandlungen zu diesem Gesetz für die SPD-Bundestagsfraktion geführt hat.

Damit die Bewohnerinnen und Bewohner von den zu erwartenden Kostensteigerungen  im Heim nicht überfordert werden, wird ab dem nächsten Jahr der Zuschuss der Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Eigenanteilen deutlich erhöht. Besonders entlastet werden dabei diejenigen, die über eine lange Zeit auf eine Pflege im Heim angewiesen sind. „Ich freue mich sehr, dass dieser Reformschritt noch gelungen ist und Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner spürbar entlastet  werden“, begrüßt Heike Baehrens diesen wichtigen Schritt. Pflegeheimbewohner erhalten ab Januar 2022 prozentuale Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen und der Ausbildungsumlage. Ab dem ersten Tag übernimmt die Pflegekasse 5% dieser Pflegekosten zusätzlich. Wer schon länger als ein Jahr im Pflegeheim wohnt, bekommt 25 Prozent und nach zwei Jahren 45 Prozent dieser pflegebedingten Eigenanteile als erhöhten Zuschuss. Nach drei Jahren übernimmt die Versicherung ganze 70 Prozent zusätzlich. Von dieser höchsten Entlastungsstufe wird direkt bei Inkrafttreten schon etwa jeder dritte Heimbewohner profitieren.

„Für uns als SPD sind das wichtige Weichenstellungen. Aber es ist nicht das Ende des Weges zu guter und bezahlbarer Pflege: Wir wollen eine vollständige Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile. Das ist finanzierbar, wenn private und gesetzliche Pflegeversicherung endlich zusammengeführt werden“, so die Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Heike Baehrens.

Hintergrund:

Die Kosten für stationäre Pflege, die Pflegebedürftige selber zu tragen haben, unterteilen sich in folgende Bereiche: Unterkunft und Verpflegung (U+V), Investitionskosten (IK), Ausbildungsumlage und Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE, also der Anteil an den pflegebedingten Kosten, der nach Zuschuss des von der Pflegekasse geleisteten Pflegesatzes verbleibt).

Die beschlossene Reduktion bezieht sich auf den Betrag aus EEE und Ausbildungsumlage.

Der Anteil der Pflegeheimbewohner:innen, der sich zum Stichtag entsprechend der jeweiligen Stufen im Pflegeheim aufhält, gestaltet sich laut einer Studie von Professor Rothgang (2021) folgendermaßen:

Bis zu einem Jahr: 28,9 %; mehr als ein Jahr bis zu zwei Jahren: 18,9 %; mehr als zwei bis zu drei Jahren 14,3 %; mehr als drei Jahre: 37,9 %

Beispielrechnung auf Grundlage Durchschnittswerte Baden-Württemberg

  Heute Ab 1.1.2021
1. Jahr

Minus 5 %

ab 12 Mon.

Minus 25 %

ab 24 Mon

Minus 45 %

ab 36 Mon.

Minus 70 %

EEE

Ausbildungsumlage

 

Entlastungswirkung

 

U+V

IK

 925,00

118,00

 

 

 

800,00

440,00

  925,00

  118,00      

1.043,00

    -52,15

 

800,00

440,00

  925,00

  118,00

1.043,00

  -260,75

 

800,00

440,00

  925,00

  118,00

1.043,00

469,35

 

800,00

440,00

  925,00

  118,00

1.043,00

  -730,10

 

800,00

440,00

Gesamtbelastung  2.283,00  2.230,85 2.022,25 1.813,25 1552,90