Novelle des Baugesetzbuchs steht auf der Kippe
SPD und Union hatten sich auf eine Novelle des Baugesetzbuches geeinigt. Darin konnte die SPD unter anderem ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen erreichen. Dies bedeutet, dass ein Eigentümer mehrerer Mietwohnungen in Städten und Gemeinden eine extra Genehmigung zum Verkauf dieser als Eigentumswohnung benötigt. Weiter sollten den Städten und Gemeinden die Anwendung von Baugeboten ermöglicht werden, um die Aktivierung nicht genutzter innerörtlicher Flächen zu ermöglichen. Der zuständige Minister Horst Seehofer habe diese Regelungen nun in seinem Gesetzesentwurf gestrichen.
„Horst Seehofer ist leider vor der Lobbyarbeit von Spekulanten und Wohnungskonzernen eingeknickt“, kritisiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens. „Wir werden an unseren Forderungen festhalten. Gemeinwohl und Stadtentwicklung kommen bei uns vor Spekulation und Rendite“, so Baehrens weiter.
Auch Baden-Württemberg stellt sich gegen das Umwandlungsverbot. „Im Bund fordern die Grünen ein Umwandlungsverbot und in der Landesregierung stellen Sie sich dagegen. Das zeigt, dass bei den Grünen einmal mehr das Soziale mehr Etikett als reale Politik ist“, kritisiert der Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher Peter Hofelich die Kretschmannpartei.
Auch der Vorsitzende des Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen Udo Casper fordert ein Festhalten am Umwandlungsverbot und der Möglichkeit von Baugeboten: „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig der erste Schritt zur Verdrängung alteingesessener Mieterinnen und Mieter.“ Casper stellt weiter klar, dass es nicht darum gehe einem Mieter den Kauf seiner Wohnung zu verwehren. „Es geht darum, dass Mietwohnungen nicht als Spekulationsobjekt von Finanzhaien missbraucht werden“, so Casper.
Hinzu kommt, dass die von der SPD geforderten Regelungen auch einen ökologischen Aspekt haben. „Jede neue oder erhaltene Wohnung im Innenbereich muss nicht im Außenbereich entstehen und bremst somit den Flächenverbrauch“, erläutert Baehrens.