Für eine funktionierende Sozialpartnerschaft

Nach unserem Grundgesetz tragen die Sozialpartner die Verantwortung für den fairen Ausgleich der Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft haben einen großen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient.

Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Stärkung der Allgemeinverbindlichkeit und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken. Damit kommen wir auch der Aufforderung der Sozialpartner nach, die nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010 eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert haben. Das Gericht hatte den bis dahin geltenden Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ aufgehoben. Zuvor hatte sich die Tarifeinheit 60 Jahre lang bewährt – auch für kleinere Gewerkschaften, wie etwa die Lokführergewerkschaft GDL. Wir wollen mit dem Gesetz die Zusammenarbeit fördern. Das Tarifeinheitsgesetz schafft Spielregeln für den Konfliktfall, damit die Interessen der Beschäftigten auch dann im Vordergrund stehen, wenn zwei oder mehrere Gewerkschaften miteinander in Konkurrenz stehen. Wir wollen weder das Streikrecht, noch die Koalitionsfreiheit antasten. Stattdessen wollen wir mit dem Tarifeinheitsgesetz die Solidarität zwischen den Arbeitnehmervertretungen fördern, damit sie geschlossener die Interessen der Belegschaft gegenüber den Arbeitgebern vertreten können.