Arbeitnehmer und Kleinselbstständige werden entlastet

Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet, mit dem die sogenannte Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt wird.

 Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Rentenversicherung und Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

„Damit wird eine SPD-Forderung umgesetzt, die zu gerechteren und geringeren Sozial-abgaben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Rentnerinnen und Rentnern führt“, kommentiert Heike Baehrens, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Göppingen und Mitglied im federführenden Gesundheits­ausschuss, die Wiedereinführung der Parität. Für eine Fachkraft mit einem Durchschnittseinkommen von 3000 Euro macht das immerhin ca. 15 Euro netto pro Monat oder 180 Euro mehr im Jahr aus.

Auch weitere Verbesserungen für Kleinselbständige konnte die SPD im parlamentarischen Verfahren erreichen. „Heutzutage arbeiten viele Menschen in Selbstständigkeit, ohne gleich zum reichen Unternehmer zu werden“, so Baehrens. Bisher wurden diese Menschen aber auch bei geringen Einnahmen mit hohen Krankenversicherungsbeiträgen belastet. „Davon haben mir viele Soloselbstständige aus dem Kreis berichtet, sei es der Ingenieur, der sich mit Energieberatung selbstständig gemacht hat, oder die Tischlerin, die eine von Monat zu Monat unterschiedlich gute Auftragslage hat“, berichtet Baehrens. Die hohe Belastung dieser Selbstständigen sei nicht nur ungerecht, sondern behindere auch Innovation und Gründergeist in Deutschland.

„Deshalb bin ich froh über den wichtigen sozialpolitischen Durchbruch, dass Selbständige mit geringen Einnahmen zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen müssen“, freut sich Baehrens. Denn die Bemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Ein Selbstständiger mit einem Einkommen von 1000 Euro, der bisher etwa 360 Euro zahlte, trägt je nach Versicherung zukünftig nur noch einen Beitrag von etwa 170 Euro. Das ist eine deutliche Entlastung für Menschen in Selbstständigkeit.